AGB

Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BIEN-AIR DENTAL SA

1. Rechtsgültigkeit
Sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die vorliegenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Transaktionen zwischen Bien-Air Dental SA und dem Käufer. Durch das Absenden einer Bestellung stimmt der Käufer den vorliegenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Jegliche, vom Käufer gestellte Bedingung, die gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verstösst, gilt nur, wenn Bien-Air Dental SA ihr ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Garantie und Lieferung vor Ort sind bei den Filialen von Bien-Air Dental SA erhältlich.

2. Angebote und Bestellungen
Unsere schriftlichen Angebote sind für den Zeitraum von 3 Monaten nach Ausstellung gültig, es sei denn das Angebot selbst beinhaltet eine andere Gültigkeitsdauer. Nach Erhalt der Bestellung lässt Bien-Air Dental SA dem Kunden eine Auftragsbestätigung zukommen. Die Auftragsbestätigung muss nicht unterschrieben sein und kann auch per E- Mail gesendet werden.

3. Preise
Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk und ohne Steuern. Alle Nebenkosten wie die Kosten für Verpackung, Versand, Ausstellung von Zertifikaten oder notariellen Urkunden und ähnliche Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Mindestbetrag einer Rechnung beträgt 500.- CHF. Bien-Air Dental SA behält sich das Recht vor, die Preise ohne Vorankündigung zu ändern.

4. Versandrisiko und Gefahrübergang
Der Käufer ist für die Ware nach Verlassen des Werkes (EXW) verantwortlich, es sei denn, es stehen andere Klauseln im Vertrag (Incoterms 2010).

5. Behördliche Genehmigung
Die behördliche Genehmigung der Produkte in diesem Gebiet unterliegt ebenso der Verantwortlichkeit des Käufers. Der Käufer muss auf der Grundlage der Entscheidung und Dokumentation von Bien-Air Dental jegliche Unterlagen zu den Lizenzen, Genehmigungen und Eintragungsaufzeichnungen, die in Bezug auf den Import und den Produkten gemäss den Gesetzen dieses Gebiets erforderlich sind, im Namen von Bien-Air Dental vorlegen, erhalten und beibehalten. Der Nachweis der Genehmigung muss vom Käufer auf Artikelebene behalten werden. Der umfassende Nachweis der Genehmigungen (Zertifikate, Datenbanken) muss nach Erhalt von den örtlichen Behörden an Bien-Air Dental übergeben werden. Jede Kommunikation mit den örtlichen Einrichtungen bezüglich der Produkte von Bien-Air Dental muss an Bien-Air Dental übermittelt werden, das die gesamte Korrespondenz verwaltet.

6. Lieferfrist
Die Lieferfristen werden im Rahmen des Möglichen eingehalten, sofern der Käufer innerhalb der von Bien-Air Dental SA vorgegebenen Frist alle für den Versand erforderlichen Dokumente liefert. Im Falle von höherer Gewalt und unvorhersehbaren Ereignissen ist Bien-Air Dental SA von jeglicher Verpflichtung befreit. Jegliche Klage auf Schadensersatz ist im Falle eines Lieferverzugs ausgeschlossen, ohne dass grobe Fahrlässigkeit von Bien-Air Dental SA vorliegt.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware ist bis zur vollständigen Zahlung der entsprechenden Rechnung Eigentum von Bien-Air Dental SA.

8. Eingang und Prüfung der Ware
Der Käufer ist dazu verpflichtet, die erhaltene Ware innerhalb von 8 Tagen nach Eingang zu überprüfen. Bei Nichtprüfung der Ware innerhalb der oben genannten Frist wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Ware vorbehaltlich versteckter Mängel angenommen hat. Die Mitteilung eines Mangels muss schriftlich innerhalb der oben genannten Frist bei Bien-Air Dental SA erfolgen und muss den Namen des Kunden, das Kaufdatum, die Auftrags- und die Seriennummer des Produkts beinhalten. Im Falle einer Reklamation führt Bien-Air Dental SA oder sein bevollmächtigter Vertreter die Instandsetzung oder das kostenlose Auswechseln des Produktes durch, nachdem die Berechtigung der Reklamation untersucht wurde. Andere Reklamationen jeglicher Art und insbesondere die auf Schadensersatz sind vorbehaltlich eines Vorsatz oder einer groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9. Lagerung der Produkte
Der Käufer muss modernste Verfahren für die Lagerung und die modernsten Vertriebspraktiken für medizinische Geräte, einschliesslich während des Transports, anwenden, um sicherzustellen, dass  die verkaufsfähigen Produkte in ihren Originalverpackungen, in angemessen sicheren Bereichen, in denen die Kontamination durch andere Produkte oder von anderen Produkten vermieden wird, und entsprechend etwaiger besonderer Anweisungen von Bien-Air Dental SA gelagert werden;

  • die Produkte keinen Gefahren extremer Witterungsverhältnisse, Plagen oder Kontaminationen von organischer Substanz im gesamten Vertriebsnetz, das dem Käufers untersteht, ausgesetzt werden;
  • jegliche zurückgegebenen Produkte, insbesondere jene, die bei Patienten angewendet wurden und die somit eine Desinfizierung erfordern, zuverlässig von den verkaufsfähigen Produkten separat gelagert werden, bevor sie weiter verwendet werden;
  • spezielle Anweisungen zur Lagerung für Gefahrengüter und/oder verderbliche Güter beachtet werden;

 

10. Rückverfolgbarkeit
Der Käufer muss für den Zeitraum von sechzehn (16) Jahren ab dem Ausstellungsdatum die Unterlagen aller Produktverkäufe und der damit verbundenen Transaktionen vollständig, richtig und aktuell aufbewahren, um die Rückverfolgbarkeit jedes Produkts in der Lieferkette zu jeder Zeit sicherzustellen. Die Log-Datei muss zumindest Folgendes beinhalten:

  • den Namen, die Adresse und die Telefon-/Fax-Nummern des Kunden;
  • die Produktbezeichnung, die Seriennummer (SN) und die gelieferte Menge.

 

Alle Unterlagen zur Rückverfolgbarkeit müssen Bien-Air Dental und/oder den zuständigen Behörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

11. Zahlungsbedingungen
Entsprechend der schriftlichen Vereinbarung im Angebot oder in der Auftragsbestätigung. Im Falle eines Zahlungsverzugs wird ein Verzugszins entsprechend dem Zinssatz eines Dispositionskredites von Schweizer Banken berechnet. Wenn die von den Parteien vereinbarte Zahlungsfrist nicht eingehalten wird, wird der Kunde automatisch in Verzug gesetzt.

12. Zahlung mit Kreditkarte
Die direkte Zahlung mit den Kreditkarten VISA, Eurocard, Mastercard und American Express wird akzeptiert. Die Gebühren der Kreditkarteninstitute werden in Rechnung gestellt.

13. Stornierung der Bestellung
Jegliche Stornierung (vor der Lieferung) einer Bestellung muss von Bien-Air Dental SA genehmigt werden.

14. Rückgabe der Ware
Bien-Air Dental SA nimmt nur Rückgaben von Waren in gutem Zustand und in ihrer Originalverpackung mit beigelegter Rechnung entgegen. Rückgaben werden nicht ohne vorherige Ankündigung entgegen genommen.

15. Haftung
Bien-Air Dental SA kann nur gemäss den Bestimmungen der vorliegenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der gesetzlichen Bestimmungen für die Produkthaftung und als „Hersteller“ im Sinne der Richtlinie haftbar gemacht werden. 93/42/EWG über Medizinprodukte und „Hersteller“ im Sinne der Richtlinie. 2006/42/EG über Maschinen. Der Kunde ist einzig und allein für die Angemessenheit der Auswahl der Produkte und Dienstleistungen für seine Bedürfnisse verantwortlich. Der Kunde muss als Geschäftsmann die Nutzungsbedingungen der Produkte, insbesondere die von Bien-Air Dental SA vorgesehene Verwendung, die Gegenanzeigen oder Warnhinweise und gegebenenfalls das Haltbarkeitsdatum überprüfen.

Darüber hinaus und vorbehaltlich eines Vorsatzes oder einer groben Fahrlässigkeit schliesst Bien-Air Dental SA jegliche Haftung aus. Es kann besonders nicht für Schäden, Verletzungen und ihre Folgen, die vor allem durch Folgendes entstehen, haftbar gemacht werden:

  • einen übermässigenVerschleiss,
  • eine unsachgemässe Benutzung,
  • die Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisungen, der Montageanweisungen und der Instandhaltung,
  • ungewöhnliche chemische, elektrische oder elektrolytische Einflüsse,
  • falsche Anschlüsse, sei es Luft-, Wasser oder Stromanschlüsse. Unter keinen Umständen darf der Käufer ein etwaiges Produkt auf jegliche Art und Weise ändern. Der Käufer darf keine Produkte an Kunden verkaufen, es sei denn, sie sind in ihrer Originalverpackung, wie sie von Bien-Air Dental geliefert wurden. Die Nichteinhaltung dieses Artikels führt zum Erlöschen der Garantie und zur Aufhebung der rechtlichen Verantwortung von Bien-Air Dental in Bezug auf das manipulierte Produkt.

 

16. Garantie
Garantie wird nur bei Material- oder Herstellungsmängeln, die bei der gelieferten Ware nachgewiesen werden, gewährt. Die Garantiezeiten ab Rechnungsdatum sind wie folgt:

  • 12 Monate für integrierbare Schläuche, Anschlüsse und Elektronik sowie andere, im folgenden nicht aufgelistete Vorrichtungen.
  • 18 Monate für elektronische Mikromotoren der Serien MC2, MC3 und BASCH.
  • 36 Monate für die Serien MX2 LED, MX-i, MX-i LED, MCX, MCX LED der elektronischen Mikromotoren.
  • 24 Monate für Prolab Basic elektronische Mikromotoren.
  • 24 Monate für die Turbinen Bora und Prestige.
  • 24 Monate für CA 1:1, CA 1:5, CA 20:1, CAP 15:1, PMP 10:1 und PM 1:1.
  • 24 Monate für elektrische Konsolen (Chiropro, iChiropro, Optima int und iOptima).
  • Die synthetischen Teile und die Verschleissteile (insbesondere die O-Ringe, Kugellager, Glühbirnen, etc.) fallen nicht unter die Garantie.
Die Garantie wird im Falle eines unsachgemässen Einsatzes oder im Falle einer von Dritten am Produkt vorgenommenen Veränderung, die nicht von Bien-Air Dental SA genehmigt wurde, auf jeden Fall hinfällig. Im Falle einer Anfechtung des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins eines Mangels ist es die Aufgabe des Kunden, das Vorhandensein eines Mangels zu ermitteln. Die Gewährleistungsanträge werden nur bei Vorlage des Produkts, einer Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins berücksichtigt, auf der bzw. dem das Kaufdatum, die Auftrags- und Seriennummer des Produkts eindeutig stehen muss.

 

17. Überwachung nach der Vermarktung
Meldung von Vorfällen: Der Käufer muss Bien-Air Dental SA umgehend jegliche Vorfälle melden, die einem Patienten, einem Nutzer oder Dritten einen etwaigen Schaden zufügen könnten oder bereits zugefügt haben. Als Hersteller von medizinischen Geräten trägt Bien-Air Dental SA letztendlich die Verantwortung, die zuständigen Behörden über die produktbezogenen Sicherheitsprobleme zu unterrichten. Im Falle von Beanstandungen angeblicher Fehlfunktionen oder Defekte des Produkts dürfen der Käufer oder seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ohne die vorherige Zustimmung von Bien-Air Dental und ohne die formelle Analyse der angeblichen Fehlfunktionen oder Defekte des Produkts von Bien-Air Dental erhalten zu haben, keine Aussage bezüglich der Ursache machen. Unter keinen Umständen darf der Käufer oder seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen andere Aussagen, die von den Schlussfolgerungen von Bien-Air Dental abweichen, oder Aussagen zusätzlich zu den Schlussfolgerungen von Bien-Air Dental machen.

18. Sicherheitsrelevante korrektive Massnahmen im Feld (FSCA)
Es ist das ausschliessliche Recht und die Pflicht von Bien-Air Dental, jegliche notwendigen korrektiven Massnahmen zur Sicherheit oder ähnliche Abhilfemassnahmen an den Produkten zu ergreifen und zu koordinieren. Nach Mitteilung einer Abhilfemassnahme von Bien-Air Dental muss der Käufer Bien-Air Dental unterstützen und dessen Anweisungen folgen, um die geltenden Vorschriften zu erfüllen, die das Einbehalten des Lagerbestands der betroffenen Produkte, die Benachrichtigung der Kunden, die Organisation des Einsammelns der betroffenen Produkte und ihre Entsorgung oder ihren Versand an Bien-Air Dental beinhalten können, sich allerdings nicht darauf beschränken. Wenn die Mitteilung eines Vorfalls an die zuständigen Behörden und/oder die korrektive Massnahme zur Sicherheit (FSCA) (einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf: Rückrufe der Produkte, Änderungen bezüglich der Gebrauchsanweisungen des Produkts, Software-Upgrades…) in dem Gebiet vom lokalen Gesetz gefordert werden/wird, muss der Käufer Bien-Air Dental bei allen notwendigen Massnahmen bezüglich der lokalen Konformität und des Nachweises über die Erfüllung unterstützen. Das Versäumnis des Käufers, die Verpflichtungen in Bezug auf die Überwachung nach der Vermarktung im Gebiet zu erfüllen, zieht rechtliche Folgen nach sich.

19. Teilnichtigkeit
Für den Fall, dass sich eine der Bestimmungen der vorliegenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig erweisen sollte, bleiben die anderen Bestimmungen gültig. Die Parteien werden dazu gehalten, die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Inhalt der ursprünglichen Bestimmung entspricht.

20. Das geltende Recht - Gerichtsstand
Es gilt das innerstaatliche Recht der Schweiz (Obligationenrecht) zusätzlich zu den Geschäftsbedingungen und den besonderen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Bien-Air Dental SA. Gerichtsstand: 2504 Biel, Schweiz.

Biel, August 2016
SU 721-270 Rev. 0001 – 02.08.16 [AC]